Symbolbild Medienschutz
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Schaubild:
Gesetzliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes

Erläuterung:

1. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)

Das Grundgesetz stellt die Grundlage für Gesetze und Verträge dar, die für den Jugendmedienschutz relevant sind. Aus der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen zu achten und zu schützen (Artikel 1 Absatz 1 GG) in Verbindung mit dem Grundrecht, seine Persönlichkeit frei entfalten zu können (Artikel 2 Absatz 1 GG) lässt sich ein besonderer Schutzauftrag des Staates für Kinder und Jugendliche schließen. Dieser Schutzauftrag kann unter Umständen dazu führen, dass das in Artikel 5 Absatz 1 GG verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das sog. Erzieherprivileg (Artikel 6 Absatz 2 GG) zum Wohle der Kinder und Jugendlichen durch Gesetze eingeschränkt werden.

2. Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch ist ein Bundesgesetz und beinhaltet eine Vielzahl der in Deutschland geltenden Strafbestimmungen. Darunter sind auch Tatbestände, die das Verbreiten bzw. Zugänglichmachen bestimmter Inhalte durch Medien einschränken bzw. verbieten (z.B. verfassungsfeindliche oder gegen die Völkerverständigung gerichtete Propaganda, rassistische, völkische, nationalistische oder religiöse Volksverhetzung sowie die Leugnung oder Verharmlosung nationalsozialistischen Völkermords, Darstellungen unmenschlicher Gewalttätigkeit in verherrlichender, verharmlosender oder menschenunwürdiger Weise, pornographische Darstellungen).

3. Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Jugendschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und enthält u.a. die rechtlichen Vorgaben für den Jugendschutz bei Filmveranstaltungen und Trägermedien (z. B. Videos, Computer- und Videospiele CDs, DVDs oder Videokassetten). In ihm sind u.a. jugendgefährdende Medien definiert, die gegen Straftatbestände des Strafgesetzbuches verstoßen. Geregelt werden im Jugendschutzgesetz auch die Stufen der Alterskennzeichnung von Filmen sowie von Film- und Spielprogrammen.

4. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist ein Staatsvertrag der Bundesländer. Er bestimmt die Schutzstandards für Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Telemedien (z.B. Internetangebote, aber auch Teletext und Teleshopping). Sein Ziel ist der einheitliche Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten, die deren Entwicklung oder Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.

5. Medienstaatsvertrag (MStV)

Der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, kurz: Medienstaatsvertrag,  ist ein Staatsvertrag der Bundesländer. Er enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk sowie einzelne Vorgaben für Telemedien. Hier sind wesentliche Programmgrundsätze, Werberegelungen, Zulassungsvoraussetzungen und Konzentrationsregelungen ebenso festgelegt wie länderübergreifende Aufsichtsstrukturen für den privaten Rundfunk.