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Unterrichtsideen

I. Was darf ein Kind? Veränderungen im Bild vom Kind

Kinder und Jugendliche sind in Deutschland unter den besonderen Schutz des Gesetzes gestellt. Dieser besondere Schutz hängt mit der Vorstellung von einer besonderen Lebensspanne „Kindheit und Jugend“ zusammen. In diesen Unterrichtsideen geht es darum, den Schülerinnen und Schülern Begründungszusammenhänge, in denen Schutz auch als eine Einschränkung der Freiheitsrechte verstanden wird, verständlich und die schwierigen Prozesse der Beurteilung von Medienangeboten nachvollziehbar zu machen. Der Jugendmedienschutz steht sozusagen zwischen der elterlichen Erziehungsverantwortung und der Freiheit, über Mediengebrauch und Medieninhalte souverän entscheiden zu dürfen – also seine Meinung frei entwickeln zu dürfen. Thematisch stehen die folgenden Unterrichtsideen in engem Zusammenhang zum Themenschwerpunkt „Woher kommt die Sicherheit, was gut ist? Zum Verfahren der Altersbeschränkungen bei der FSK“. Aber auch hier lassen sich einzelne Ideen selektiv umsetzen.

Kompetenzerwerb im Überblick

Sicher in digitalen Umgebungen agieren
Risiken und Gefahren in digitalen Umgebungen kennen, reflektieren und berücksichtigen
Strategien zum Schutz entwickeln und anwenden

Gesundheit schützen
Digitale Technologien gesundheitsbewusst nutzen

Medien analysieren und bewerten
Wirkungen von Medien in der digitalen Welt analysieren und konstruktiv damit umgehen

Medien in der digitalen Welt verstehen und reflektieren
Chancen und Risiken des Mediengebrauchs in unterschiedlichen Lebensbereichen erkennen, eigenen Mediengebrauch reflektieren und gegebenenfalls modifizieren

Hinweis: Nähere Informationen zu den Kompetenzbereichen und dem Unterrichtsmaterial finden Sie in der „Didaktischen Landkarte“ im Bereich „Didaktik“.

Unterrichtsvorschläge

  • ​​​​​​​1.) Was darf ein Kind? Klärung der Frage: Warum Jugendschutz? (90 - 135 Min. bzw. 2 - 3 x 45 Min.)

    Kinder und Jugendliche erleben immer wieder die Einschränkung ihrer Freiheiten. Häufig bekommen sie eher abstrakte als detaillierte Erklärungen dazu, warum sie bestimmte Dinge nicht dürfen oder sollen. Diese Einschränkungen stehen im Gegensatz zu den Einschätzungen der Kinder und Jugendlichen, die in der Regel Medieninhalte souverän konsumieren und in ihrer Selbstwahrnehmung sich auch als souverän erleben und dezidierte Urteile über die Eignung von Medienangeboten abgeben können. Zur Problematisierung der Frage, welche Bereiche vom Jugendschutz berührt sind und welche Gründe für ein solches Gesetz sprechen, kann die Seite des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend gelesen und diskutiert werden (Vorlage „Was darf ein Kind?“): Was ist eure Einschätzung dieser Einschränkungen? Habt ihr eine Idee, warum eine Gesellschaft ein solches Gesetz für notwendig hält? Warum müssen Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden?

    Wie hat sich die Vorstellung vom Kind geändert? Interessant in diesem Zusammenhang ist der Vergleich von Kindheit heute und Kindheit vor mehreren hundert Jahren. Im Netz findet man viele Bilder zu diesem Thema, die man leicht kopieren und ausdrucken kann. Ungeordnet präsentiert, regen sie zur Diskussion an, was Kinder „früher“ auf dem Land, in der Stadt, bei armen und reichen Leuten tun und lassen mussten. Anschließend kann ein Zeitstrahl erstellt werden und daran deutlich werden, dass die Vorstellung von einem Moratorium „Kindheit und Jugend“ noch keine 100 Jahre alt ist.

    Gemeinsam wird das Video „Jugendschutz: Verbot, Indizierung und Selbstkontrolle“ gesehen – Unterscheidung von Verbot und Beschränkung: Hier wird das Thema etwas enger geführt und auf den Jugendschutz bei Video- und Computerspielen konzentriert. In dem Clip werden die Zusammenhänge gut und verständlich erklärt.

  • 2.) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (90 Min. bzw. 2 x 45 Min.)

    Diskussion über Jugendmedienschutz: Schülerinnen und Schüler sehen gemeinsam das VideoJugendmedienschutz: Was soll das?“ und diskutieren in der Klasse die verschiedenen Positionen. Mit Hilfe des Arbeitsblattes „Jugendmedienschutz: Was soll das?“ können die Positionen noch einmal sortiert werden. Dabei ist die Unterscheidung von Meinung und Argument wichtig. Denn im weiteren Verlauf sollen die Schülerinnen und Schüler nicht nur ihre subjektiven Einschätzungen entwickeln, sondern unterschiedliche Aspekte abwägen lernen.

    Mit Hilfe der Vorlage „Grundlagen des Jugendmedienschutzes“ sowie Text-Bild-Seiten „Jugendmedienschutz“ können die Schülerinnen und Schüler für die verschiedenen Einschätzungen und die gesetzlichen Grundlagen des Jugendmedienschutzes sensibilisiert werden. Ergänzend hierzu können die Schaubilder zu den gesetzlichen Grundlagen und den Institutionen des Jugendmedienschutzes studiert werden. Anschließend kann man die unterschiedlichen Aspekte in einer Mind Map ordnen. Es sollte darauf geachtet werden, dass auch die Erklärungen der Fachleute miteinbezogen werden.

  • 3.) Eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit entwickeln (180 Min. bzw. 4 x 45 Min.)

    Was heißt „Entwicklung“? Brainstorming: Bei Medien, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen", müssen Verbote ausgesprochen oder Altersbeschränkungen vorgenommen werden.

    Mit diesem Satz kann man ein Brainstorming zu den Begriffen „eigenverantwortlich“ und „gemeinschaftsfähig“ beginnen. Was bedeuten diese Begriffe konkret? Wie kann man sich das im Alltag vorstellen? Was wäre ein Beispiel für nicht-„eigenverantwortlich“ und „gemeinschaftsfähig“?

    Begriffe szenisch konkretisieren: Anschließend können die Schülerinnen und Schüler an den Beispielen des Arbeitsblattes „Eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit entwickeln“ die Begriffe szenisch  konkretisieren.

    Entwicklung anhand einer Vorlage genauer betrachten (Ausflug in die Entwicklungspsychologie): In einem nächsten Schritt kann mit Hilfe der Vorlage „Was heißt ‚Entwicklung‘? Wie sich das Denken entwickelt“ der Entwicklungsbegriff fundierter behandelt und auf die Rezeption jüngerer Kinder von Filmen (siehe entsprechendes Aufgabenblatt) angewendet werden. Es geht in der Vorlage primär um die kognitive Entwicklung und die Entwicklung des Perspektivenverstehens. Das Material ist Ergänzungsmaterial, da es bereits vergleichsweise tief in die Entwicklungspsychologie und die literaturdidaktische Forschung führt.

  • ​​​​​​​4.) Ein Blick in die Geschichte: Entwicklungs- und Erziehungsbegriff (90 - 135 Min. bzw. 2 - 3 x 45 Min.)

    Anhand eines Ausschnitts aus dem Erziehungsroman „Emile“ von Jaques Rousseau wird der Entwicklungs- und Erziehungsbegriff konkretisiert und als historisch gebundener deutlich gemacht. Nach dem Studium des Textes kann die Frage erörtert werden, was bei Rousseau eine „eigenverantwortliche“ und „gemeinschaftsfähige“ Persönlichkeit wäre. Etwas einfacher zu beantworten wäre sicher die Frage, ob Emile nach Rousseau Filme ohne Altersbeschränkung sehen dürfte.